ADR-Klasse 1 – explosive Transporte

Explosive Stoffe sind ein brisantes Gut und bei ihrem Transport muss auf größte Sicherheit geachtet werden. Sie gehören zur Gefahrgutklasse 1 gemäß ADR, in der alle explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen enthalten sind.

Vertrauen schafft Sicherheit

Beim sicheren Transport solch gefährlicher Güter muss alles stimmen. Hier kommt es in erster Linie auf die Wahl des richtigen Partners an.

Wir unterstützen Sie gern, wenn es um solche „explosiven“ Aufgaben geht. Mit spezifischem und umfassendem Know-how, absoluter Zuverlässigkeit, einer perfekt funktionierenden Logistik und einem erfahrenen und kompetenten Team. Unser Unternehmen ist seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Bereich tätig und besitzt für die Gefahrgutklasse 1 alle Lizenzen gemäß ADR sowie dem Sprengstoffgesetz.

Gefährliches Gut gehört in sichere Hände

Zu vielen der explosiven Güter, die wir für Sie transportieren, gehören Dinge, die nicht unmittelbar gefährlich wirken, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper. Doch jeder, der schon einmal ein Silvesterfeuerwerk gezündet hat, weiß, wie umsichtig man vorgehen muss, und kennt die Berichte über Unfälle, die durch Leichtsinn und mangelnde Sachkenntnis verursacht wurden. Auch die Sicherheitseinrichtungen, die heutzutage in jedem Auto eingebaut werden, gehören zu den explosiven Gütern, die wir für Sie transportieren.

Diese Produkte der ADR-Klasse 1 transportieren wir für Sie – sicher und zuverlässig

  • Pyrotechnische Gegenstände (z. B. Feuerwerkskörper)
  • Feuerwerke für Großveranstaltungen
  • Munition bzw. Patronen für Waffen
  • Sicherheitseinrichtungen (UN 3268)

Sicherheit und Qualität, die höchsten Ansprüchen genügt

Explosive Güter gehören zu den heikelsten Frachten – daher muss gerade bei ihrem Transport ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität garantiert sein. Da wir an unsere Leistungen höchste Ansprüche stellen, können Sie bei uns sicher sein, dass wir Ihnen bei jedem Transportgut die optimale Lösung bieten können. Dazu gehört selbstverständlich unsere Fahrzeugflotte, die genau nach den Vorschriften des ADR ausgerüstet ist.

Selbstverständlich verfügen unsere Fahrer neben dem Aufbaukurs der ADR-Klasse 1 auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz.

Qualität von Anfang an

Schon bei der Annahme Ihres Auftrags prüfen wir die Kennzeichnungspflicht und, falls erforderlich, achten wir darauf, dass spezifische Ländervorschriften erfüllt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt beim Transport explosiver Güter sind die speziellen Bescheinigungen zur Gefahrgutbeförderung, die hierbei erforderlich sind. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die Vollständigkeit dieser Unterlagen, sondern auch um deren Gültigkeit. Bei besonderen Vorschriften für den Transport Ihrer Gefahrgüter werden wir Sie selbstverständlich im Vorfeld darauf hinweisen und dann gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung erarbeiten.

So kommen Ihre explosiven Güter sicher und schnell ans Ziel

Natürlich achten wir auch beim Transport von Produkten der ADR-Klasse 1 auf Sicherheit und Qualität und setzen bei Kennzeichnungspflicht speziell für diese Güter unseren Mercedes Sprinter ein, der extra für deren Transport konzipiert wurde und eine EX-II-Zulassung besitzt. Nur Fahrzeuge mit dieser speziellen Zulassung dürfen den Transport von kennzeichnungspflichtigen explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen durchführen. Sie müssen über spezielle Ausstattungsmerkmale verfügen (wie z. B. besonders gekapselte elektrische Leitungen) und besondere Auflagen erfüllen wie spezielle Anforderungen an Batterien, Kraftstoffbehälter und die Auspuffanlage. Bei explosionsgefährlichen Kleinsendungen, bei denen keine Kennzeichnungspflicht besteht, wird ein Fahrzeug aus unserer Pkw-Flotte eingesetzt.

Was Sie wissen sollten – und was wir Ihnen anbieten können

Zu den Voraussetzungen, explosive Güter transportieren zu dürfen, gehört, dass jeder Fahrer im Besitz eines sogenannten Befähigungsscheins nach § 20 SprengG sein muss. Dieser berechtigt ihn zum Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen. Selbstverständlich verfügen alle unsere Fahrer über diesen Schein, doch Fahrer aus anderen Staaten haben ihn oft nicht. Falls Sie auch in diesem Bereich Unterstützung brauchen, bieten wir Ihnen eine Transportbegleitung. Hierbei wird der Transport von einer Person aus unserem Hause mit der entsprechenden Legitimation begleitet.

Gehen Sie auf Nummer sicher:

0 62 36 / 5 00 29 71