Das Transportieren von radioaktiven Stoffen ist in vielen Branchen eine Notwendigkeit. Besonders in der Medizin werden radioaktive Stoffe dazu verwendet eine Diagnose beziehungsweise Therapie zu ermöglichen. Auch im Bereich Technik werden radioaktive Stoffe häufig transportiert, um eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung zu ermöglichen. Bei der Gewinnung von Energie oder in der Forschung ist es ebenso nötig radioaktive Stoffe zu transportieren. Für Nutzer sowie Hersteller ist es deshalb ein großes Anliegen, radioaktive Stoffe sicher und trotzdem zügig zu transportieren.
Deshalb müssen radioaktive Stoffe fachgerecht transportiert werden
Im verkehrsrechtlichen Sinn stellen radioaktive Stoffe ein Gefahrgut dar. Kommt es im Rahmen des Transports von radioaktiven Stoffen zu einem Unfall, aufgrund der unsachgemäßen Handhabung, stellt dies eine große Gefahr für Menschen und Tiere dar. Damit es nicht zu einem Unfall mit radioaktiven Stoffen kommt, ist es wichtig eine Spedition zu wählen, die Erfahrung sowie Know-how besitzt. Eine professionelle Spedition achtet auf alle nationalen und internationalen Sicherheitsstandards. Oberstes Gebot beim Transport von radioaktiven Stoffen ist ein sicherer Transport über den Luft-, See- oder Landweg. Auch das Beachten von Verordnungen, Gesetzen, Normen und Richtlinien zeichnet eine seriöse Spedition von Gefahrgut aus.
Die Beachtung von Verkehrs- und Atomrecht beim Gefahrguttransport
Damit radioaktive Stoffe sicher zum Ziel gebracht werden können, müssen die Vorschriften des Verkehrs- und Atomrechts beachtet werden. Im Bereich des Atomrechts ist darauf zu achten, dass das Gefahrgut geschützt unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung, sowie der atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung transportiert wird.
Auch im Gefahrgutrecht (ADR) ist auf entsprechende Gesetze zu achten. Das Befördern von radioaktiven Gütern muss unter der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn, der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und der Gefahrgutverordnung See erfolgen.
Zudem sind die allgemeinen Regelungen zur Beförderung von Gefahrgut sowie die internationalen Abkommen zum Transport radioaktiver Stoffe zu beachten. Hierbei ist zwischen dem Transportieren von Gefahrgut über den See-, Luft- oder Landweg zu unterscheiden.
Das Atomrecht – ein elementarer Bestandteil des Gefahrguttransports
Im Bereich des Atomrechts muss bei dem Transport radioaktiver Stoffe auf eine Vielzahl von Pflichten geachtet werden, um die Umwelt nicht zu gefährden. Gerade die Genehmigungspflicht von radioaktiven Stoffen sowie die Ausnahmebestimmungen stellen eine komplexe Angelegenheit dar. Auch die Voraussetzungen der Genehmigung und die Zuständigkeiten sind stets zu beachten.
Generell ist der Transport von radioaktiven Stoffen genehmigungspflichtig. Unter gewissen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Transport von geringen Mengen an Gefahrgut oder dem Transferieren von wenig radioaktiven Materialien, wird keine Genehmigung zum Transport benötigt. Damit radioaktive Stoffe ans Ziel befördert werden können, werden an den Antragsteller unterschiedliche Ansprüche gestellt. Neben der Fachkunde, der Zuverlässigkeit, der Deckungsvorsorge, dem Beachten der Sicherheitsvorschriften und dem physischen Schutz der Stoffe ist auch die Bekämpfung von Schäden nach einem Unfall sowie die Beachtung des öffentlichen Interesses von großer Bedeutung.
Laut Atomrecht müssen radioaktive Güter unter staatlicher Aufsicht transportiert werden. Eine Ausnahme dieser Regelung ist bei dem Transport von Gefahrgut mithilfe des Schiff- und Schienenverkehrs anzutreffen. Durch die entsprechende Aufsichtsbehörde wird die Sicherheit des Transports von Gefahrgut über den Schiff- und Schienenweg sichergestellt.
Die verkehrsrechtlichen Vorschriften – mit radioaktiven Stoffen sicher ans Ziel
Damit radioaktive Güter auf dem öffentlichen Verkehrsweg transportiert werden dürfen, muss eine Vielzahl an Bedingungen eingehalten werden. Die Güter der Klasse 7 sind mit spezifischen Vorschriften behaftet, welche von der Art des radioaktiven Stoffes abhängen. Besonders die Verpackung von Gefahrgut der Klasse 7 ist professionell auszuführen, um die Sicherheit des Transports nicht zu gefährden.
Das Transportieren von radioaktiven Gütern basiert auf weltweit anerkannten Regelungen, die von der Atomenergie Organisation konzipiert wurden. Alle Verordnungen werden regelmäßig überarbeitet und erneuert.
Die strahlenschutzspezifischen Anforderungen – das System der ICRP
Die International Commission on Radiological Protection limitiert den Transport von radioaktiven Stoffen durch die sogenannten Dosisgrenzwerte, welche einen übergeordneten Charakter besitzen. Diese Dosisgrenzwerte bilden die Basis für andere Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise die Grenzwerte im Bereich der Kontamination. Deshalb ist es notwendig bei dem Transport von Gefahrgut auf die höchstzulässigen Personendosen zu achten, um einen unfallfreien Transport zu gewährleisten.
Mithilfe von einer hochwertigen Verpackung sowie dem Befolgen von Sicherungsmaßnahmen muss gewährleistet werden, dass im Fall eines Unfalls eine Strahlenexposition von maximal 50 mSv vorliegt. Damit dieser Grenzwert eingehalten werden kann, müssen radioaktive Güter individuell verpackt werden. Müssen größere Mengen an radioaktiven Stoffen zu einem Zielort befördert werden, muss eine unfallsichere Verpackung genutzt werden. Gleiches gilt für Stoffe mit einem hohen Gefährdungspotenzial. Das Transportmaterial ist hierbei so zu wählen, dass dieses bei schweren Unfällen thermisch und mechanisch zuverlässig vor einer Strahlenexposition schützt.
Die Wahl eines professionellen Experten
Damit die Umwelt vor radioaktiven Gütern geschützt werden kann, ist es elementar eine Spedition mit Know-how und Erfahrung auszuwählen. Transportservice Schmidt aus Limburgerhof ist seit 2004 der Experte im Bereich Gefahrgut. Neben hoher Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Flexibilität der Mitarbeiter stehen die Wünsche der Kunden immer an erster Stelle. Aufgrund des hochwertigen Fuhrparks von Transportservice Schmidt können somit Gefahrgüter der ADR-Klasse 7 europaweit sicher zum Ziel gebracht werden.